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Pullman City - Die lebende Westernstand - Eging am See/Passau

1. geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge die zwischen der Pullman City Westernstadt GmbH & Co. KG in Ruberting 30, 94535 Eging am See und deren Gästen geschlossen werden, sowie beim Eintritt in das Gelände der Pullman City Westernstadt.

Pullman City bietet als Westernfreizeitpark die Möglichkeit für Tagesausflüge, Übernachtungen, Erlebnisgastronomie, Veranstaltungen, Verkauf von Waren, Verkauf von Gutscheinen sowie Tickets.

2. vertragsabschluss

Die PC Westernstadt GmbH & Co. KG übersendet dem Kunden auf Buchungsanfrage ein Angebot auf Vertragsabschluss. Der  Vertrag kommt mit Rücksendung der unterzeichneten letzten Seite  des Angebotes an die PC Westernstadt GmbH & Co. KG zustande.

3. Überbelegung, Unter- oder Weitervermietung

Die Wohneinheiten dürfen maximal mit der in der Hausbeschreibung der jeweils gebuchten Unterkunft angegebenen Zahl von Personen belegt werden. Kinder gelten als volle Person (Ausnahme: In den Hotelzimmern können weitere Personen gegen Aufpreis auf Beistellbetten/Schlafcouch untergebracht werden). Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohneinheit sowie die Überbelegung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der PC Westernstadt GmbH & Co. KG. Im Falle der Überbelegung steht in der Regel für alle überzähligen Personen weder eine Schlafgelegenheit noch eine sonstige Wohnausstattung zur Verfügung. Hat die PC Westernstadt GmbH & Co. KG die Zustimmung der Überbelegung erteilt, ist sie berechtigt, für diese überzähligen Personen einen Aufpreis zu verlangen. Liegt eine schriftliche Zustimmung der PC Westernstadt GmbH & Co. KG nicht vor, ist sie berechtigt, die überzähligen Personen abzuweisen.

4. An- und Abreise, Preise, Kaution

a) PC Westernstadt GmbH & Co. KG hält dem Gast die gebuchte Wohneinheit bis 17.00 Uhr des Anreisetages bereit und erbringt die vereinbarten Leistungen.
Bei Anreise nach 17.00 Uhr ist die PC Westernstadt GmbH & Co. KG hierüber in Kenntnis zu setzen, da andernfalls die PC Westernstadt GmbH & Co. KG zur anderweitigen Vermietung berechtigt ist, ohne dass der Gast hieraus einen Anspruch herleiten kann.

b) Blockhütten, Tipis und Hotelzimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr zum Bezug zur Verfügung.

c) Für Blockhütten und Tipis ist bei Ankunft an der Rezeption eine Kaution von 100,00 € pro Wohneinheit in bar zu hinterlegen. Pro Hotelzimmer sind 20,00 € zu hinterlegen.

Bei Zuwiderhandlung folgender Punkte wird die Kaution einbehalten:

  • Check Out später 10.00 Uhr
  • Verlust Kautionsbeleg oder/und Schlüssel
  • Mitbringen von Fremdalkohol
  • bei Vandalismus und Verstoß der guten Sitte.

d) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Wohneinheit und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise an die PC Westernstadt GmbH & Co. KG zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlassten Leistungen und Auslagen an Dritte.

e) PC Westernstadt GmbH & Co. KG ist berechtigt, eine Anzahlung zu beanspruchen. Leistet der Gast die Vorauszahlung nicht binnen einer von der PC Westernstadt GmbH & Co. KG gesetzten Frist, so ist die PC Westernstadt GmbH & Co. KG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist die PC Westernstadt GmbH & Co. KG berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise

  • Bei höherer Gewalt oder anderer von der PC Westernstadt GmbH & Co. KG nicht zu vertretender Umstände, welche die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
  • Bei Anmietung von Wohneinheiten unter irreführenden oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks der Anmietung oder
  • Wenn die PC Westernstadt GmbH & Co. KG den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Wohneinheit den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der PC Westernstadt GmbH & Co. KG in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der PC Westernstadt GmbH & Co. KG anzurechnen ist.

Übt die PC Westernstadt GmbH & Co. KG ihr Rücktrittsrecht aus, so entsteht dem Gast hierdurch kein Anspruch auf Schadensersatz, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der PC Westernstadt GmbH & Co. KG.

f) Im Leistungsumfang sind weder eine Reiserücktritts- noch eine Haftpflichtversicherung enthalten. Empfehlenswert ist der Abschluss dieser Versicherungen.

g) Unsere Westernstadt wächst ständig für Sie, um Ihnen zu jeder Zeit ein unvergessliches Besuchserlebnis zu bieten. Daher bitten wir um Verständnis, wenn innerhalb des Parks gearbeitet wird. Natürlich versuchen wir während Ihrer Besuchszeit die Baustellenaktivität auf ein Minimum zu reduzieren. Der bestätigte Reisepreis behält jedoch unverändert seine Gültigkeit und Schadenersatzforderungen können von uns nicht anerkannt werden.

5. Haustiere

Dem Gast ist es gestattet, Haustiere mitzubringen. Ausgenommen Hotelzimmer und Suiten. Diese sind spätestens bei Anreise an der Rezeption anzumelden. Für die Aufnahme des Haustieres wird ein Aufschlag gem. Preisliste erhoben.

6. rücktritt, stornogebühren

Der Gast kann jederzeit vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der PC Westernstadt GmbH & Co. KG. Gemäß folgender Staffelung fallen dann Stornogebühren an.

bis 45 Tage vor Anreise 10% des Mietpreises
bis 30 Tage vor Anreise 30% des Mietpreises
bis 22 Tage vor Anreise 60% des Mietpreises
bis 9 Tage vor Anreise 80% des Mietpreises
ab 8 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise 100% des Mietpreises

7. Ort- und Objektprospekte

Ort- und Objektprospekte haben lediglich informierenden Charakter, ohne Gewährleistung für deren Inhalt. Örtliche Gegebenheiten, die nicht das Ferienobjekt betreffen, sind nicht Gegenstand des Vertrags.

8. konsummittel

Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist strengstens verboten. Es erfolgen Kontrollen durch unser Personal. Bei Zuwiderhandlung wird die Kaution einbehalten und die Getränke werden abgenommen. Sie erhalten die Getränke beim Verlassen unseres Geländes wieder zurück. Das Rauchen von Cannabis ist auf dem gesamten Gelände der Westernstadt untersagt.

9. Kleiderordnung

Das Betreten des Geländes der PC Westernstadt mit unangemessener Kleidung wie z.B. Faschings-, Sträflings- oder rosa Indianerkostümen ist untersagt. Die PC Westernstadt behält sich vor, bei Nichteinhaltung dieser Kleiderordnung den Einlass zu versagen. Eine Rückerstattung von Zahlungen in diesen Fällen ist ausgeschlossen.

10. Urinieren

Auf dem Gelände der Pullman City Westernstadt stehen ausreichend sanitäre Einrichtungen mit Toiletten und Handwaschmöglichkeiten zur Verfügung. Ein „Wildpinkeln“ außerhalb der dafür vorgesehen Toiletten auf dem Gelände der Pullman City Westernstadt ist nicht gestattet und wird mit Einbehaltung der Kaution und sofortigem Platzverweis geahndet.

11. Elektrogeräte und kühlboxen

Das Mitbringen, Anschließen und Nutzen von eigenen elektronischen Geräten wie Mikrowellen, Kochplatten, Aggregaten, Kühlschränken, Kaffeemaschinen, Soundanlagen und Ähnlichem ist strengstens untersagt.

Ausgenommen davon sind Kühlboxen bis 30l Fassungsvermögen (eine Box pro Buchung). Größere Kühlboxen sind nicht erlaubt, unabhängig davon, ob es sich um elektrische oder nichtelektrische Boxen handelt.

12. Gepäcktransport

Zum Transport von Gepäck dürfen ausschließlich die dafür von Pullman City angebotenen Handtransportwägen oder gleichartige eigene Handtransportwägen verwendet werden. Die Benutzung von anderen als die genannten Transport-möglichkeiten ist strengstens untersagt. Pullman City bietet keinen Gepäcktransport mit Traktor oder Ähnlichem an!

13. Tickets

Tickets sind nicht kombinierbar mit weiteren Aktionen oder Angeboten. Tickets können nicht gegen Bargeld oder ein neues/anderes Ticket eingetauscht werden. Tickets sind bis zum Verlassen des Parks aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Ein entwertetes Ticket ist nur am gebuchten Besuchstag gültig. Bei Verlassen des Parks erlischt die Gültigkeit. Bitte wenden Sie sich vor Verlassen des Parks, wenn Sie den Park anschließend am gleichen Tag wieder betreten möchten, an das Security-Personal am Ein-/Ausgang.

14. GUTSCHEINE

Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen. In Sonderfällen können Ausnahmen gemacht werden, wir behalten uns das Recht vor, Bearbeitungsgebühren für die Gutscheinrückgabe zu erheben.

15. ZAHLUNGEN

Alle Zahlungen erfolgen via Überweisung, in bar oder über Payment Schnittstellen.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist in Passau

17. unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.